Abrechnung und Kosten

Die meisten Leistungen im Rahmen der speziellen Schmerztherapie können über die gesetzlichen und privaten Kassen abgerechnet werden.

Im Rahmen der naturheilkundlich orientierten Schmerztherapie werden allerdings manchmal Methoden und Medikamente verwendet, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden und vom Patienten getragen werden müssen.

Auf diese Selbstzahlerleistungen wird immer gesondert hingewiesen.